Informationen
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Das Modell der Ganztagsschule ermöglicht einen pädagogisch sinnvollen Wechsel von Unterricht und Freizeit in der Zeit von 8:00 – 15:30 Uhr.
Die tägliche Lernstunde mit den Klassenlehrer*innen bietet die Möglichkeit der individuellen Förderung aller Kinder. Gleichzeitig werden in dieser Stunde auch die Lerninhalte gefestigt.
Es gibt auch an schulfreien Tagen ein Betreuungsangebot (nicht am Schulstandort).
Es gibt auch an schulfreien Tagen ein Betreuungsangebot (nicht am Schulstandort).
Frühdienst
Bei Bedarf ab 7:15 Uhr. Bis zum Einlass in die Schule (7:45 Uhr) werden die Kinder von Lehrkräften beaufsichtigt.
Betreuungsangebot
Bei Wunsch bis 16:30 Uhr bzw. 17:30 Uhr. In dieser Zeit finden gelenkte Kurse statt oder die Kinder werden in Spielgruppen beaufsichtigt.
Bei Bedarf ab 7:15 Uhr. Bis zum Einlass in die Schule (7:45 Uhr) werden die Kinder von Lehrkräften beaufsichtigt.
Betreuungsangebot
Bei Wunsch bis 16:30 Uhr bzw. 17:30 Uhr. In dieser Zeit finden gelenkte Kurse statt oder die Kinder werden in Spielgruppen beaufsichtigt.
Kosten
Zu Beginn des Semesters ist pauschal ein Betrag von € 118,- pro Semester für den Spätdienst (ab 15:30 Uhr) zu bezahlen. Die Anmeldung erfolgt freiwillig. Nachmittagskurse können nur dann besucht werden, wenn eine Anmeldung für den Spätdienst eingegangen ist. Die Anmeldung muss bereits in der ersten Schulwoche erfolgen und ist bindend für das gesasmte Schuljahr. Im Jänner können Änderungen getätigt werden.
Der Jausenbeitrag beträgt monatlich 25,- und wird mittels Bankeinzug oder Erlagschein bezahlt. Anfang September geben Sie bitte bekannt, welche Zahlungsart Sie bevorzugen.
Von der Bezahlung der genannten Pauschalbeträge sind Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestsicherung, Mindestpension oder einer Grundversorgung befreit. Der entsprechende Nachweis muss zu Schul- bzw. Semesterbeginn in der Kanzlei vorgelegt werden.
Der Jausenbeitrag beträgt monatlich 25,- und wird mittels Bankeinzug oder Erlagschein bezahlt. Anfang September geben Sie bitte bekannt, welche Zahlungsart Sie bevorzugen.
Von der Bezahlung der genannten Pauschalbeträge sind Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestsicherung, Mindestpension oder einer Grundversorgung befreit. Der entsprechende Nachweis muss zu Schul- bzw. Semesterbeginn in der Kanzlei vorgelegt werden.